ZUR BEACHTUNG…

 

FAHRPREISE
Die Fahrpreise schließen die Beförderung und den Service an Bord ein. Nicht eingeschlossen sind. Mahlzeiten, Getränke, Trinkgelder, Gebühren, Auslagen und Spesen für Ejn- und Ausschiffung, mögliche Passagier- Gepäck- oder Fahrzeugversicherungen, Kosten für die Reiseannullierung, die von Reisebüro’s eventuell verlangten Reservierungsgebühren sowie sonstige Ausgaben für den persönlichen Bedarf. Es kann jeweils nur eine Ermäßigunsart angewandt werden. Die Ermäßigungen werden nach erfolgter Fahrt nicht mehr vergütet.

MAHLZEITEN AN BORD
Die Mahlzeiten sind im Fahrpreis nicht eingeschlossen. Die Snack-Bar und das Self-Service-Restaurant sind an Bord verfügbar und sind auch bei Abfahrten am Abend im Betrieb.

FAHRPLÄNE UND FAHRZEITEN
Abfahrts- und Ankunftszeiten beziehen sich auf Ortszeiten und verstehen sich Lotse/Lotse. Fahrpläne und Fahrzeiten können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Reederei haftet nicht für unvorhergesehene Änderungen, die durch höhere Gewalt oder technische Gründe verursacht werden.

OPEN-DATE SCHIFFSKARTEN
“Open-date” Schiffskarten d.h. Schiffskarten ohne feste Reservierung haben eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum. Die Platzzuteilung zu einem gewünschten Datum muss rechtzeitig angefragt werden. Eventuelle Preisunterschiede müssen von den Passagieren bei der Einschiffung beglichen werden. Bei Annullierung oder Rückerstattung werden 10% für Bearbeitungsgebühren abgezogen.

VERLORENGEGANGENE SCHIFFSKARTEN
Der Verlust oder der Diebstahl einer Schiffskarle muss der Reederei sofort mitgeteilt werden. Diese wird die Fahrkarte suspendieren.

BEI DIEBSTAHL
Der Passagier erhält am Abfahrtslag, nach Vorweisung der behördlich beurkundeten Anzeige, bei der Einschiffungsstelle ein Duplikat der Fahrkarte ohne Preiszuschlag.
Falls der Passagier nach dem Diebstahl auf die Fahrt verzichten sollte, muss er die Rückerstattung der Fahrkarte innerhalb einer Frist von 180 Tagen bei der Gesellschaft anfragen.

BEI VERLUST
Der Passagier kann nach Bezahlung des ganzen Fahrpreises am Abfahrtstag bei der Einschiffungsstelle ein Duplikat der Originalfahrkarte mit der gleichen Unterbringung erhalten.
Eine Rückerstattung wird erst nach Ablauf von 180 Tagen nach Ausstellungsdatum vorgenommen, sofern die verlorengegangene Schiffskarte unbenutzt bleibt.

ANNULLIERUNGEN UND RÜCKERSTATTUNGEN
Bei Annullierung einer Fahrkarle mit Platzreservation gelten Folgende Bedingungen:

  1. Am Tag der Reservierung – keine Stornogebühr;
  2. Bis zum Vortag der Abreise werden 90% des Fahrkartenpreises erstattet;
  3. Am Abfahrtstag werden 75% des Fahrkartenpreises erstattet.

Passagiere, die die Einschiffung versäumen, ohne die Reservierung vorher annulliert zu haben, haben keinen Anrecht auf Rückerstattung. Rückerstattungen können nur in dem Land erfolgen, in welchem die Schiffskarle ausgestellt wurde und nur durch die Ausgabestelle unter der Bedingung, dass die Annullierung auf lelematischem Weg erfolgt ist.

GEPÄCK
Passagiere können nur Handgepäck bei sich tragen. Passagiere, die ihr Fahrzeug an Bord haben, können ihr Gepäck dort lassen. Während der Fahrt ist die Bordgarage für die Passagiere nicht zugänglich. Bei der Einschiffung steht gegen Bezahlung ein Gepäckdepot zur Verfügung.

UNTERBRINGUNG AN BORD
Passagiere, die die gebuchte Unterbringung ändern möchten, müssen sich an der Infostelle melden. Die Passagiere müssen ihre Kabinen 3 Stunden vor der Ankunft verlassen.

HAUSTIERE
Hunde müssen einen Maulkorb tragen und werden an Bord in Zwingern untergebracht. Katzen und andere Haustiere müssen in Käfigen oder Körben untergebracht werden. Für die Verpflegung hat der Besitzer selbst zu sorgen. Die Tiere müssen einen gültigen internationalen Gesundheitsschein dabei haben.

EINSCHIFFUNGSHINWEISE
Passagiere mit Reservation oder Schiffskarle müssen sich mindestens zwei Stunden von Abfahrtszeit (3 St. für Gruppen) bei der Schiffsgesellschaft melden. Bei Verspätung behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die betreffende Reservation zu annullieren oder andere wartende Passagiere aufzunehmen.

EXPORTLKW, EXPORTNUTZFAHRZEUGE UND EXPORTPKW
Exportlastkraflwagen, Exportnutzfahrzeuge und Exportpersonenkraflwagen müssen rechtzeitig eintreffen, um die notwendige Zollformalitäten zu erledigen.

PERSONALAUSWEISE UND GESUNDHEITSSCHEINE
Passagiere müssen einen Pass oder einen anderen gültigen Ausweis für die Ausreise bei sich haben, falls erforderlich mit Visa und Impfungsschein. Die Gesellschaft haftet nicht für einen Abfahrtsaufschub wegen ungültigen Ausreisedokumenten und aus diesem Grund ist keine Rückerstattung vorgesehen.